1. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und kostenfrei. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde (AG-Auftraggeber) den Veranstaltungsvertrag/das Angebot möglichst 14 Tage vor Veranstaltungstermin schriftlich bei der UMG Gastronomie (AN Auftragnehmer) bestätigt oder unterzeichnet zurück gesandt hat. Angebote behalten 90 Tage ihre Gültigkeit ab Angebotsdatum. Der AG ist verpflichtet, alle Angaben im Angebot zu prüfen.
Sollte vor oder während der Auftragsdurchführung ersichtlich werden, dass seitens des AN zusätzliche Leistungen zur Erbringung notwendig sind, die auf unrichtigen und/oder fehlenden Angaben vom AG basieren, so hat der AG den Mehraufwand zu tragen. Der AN ist befugt, bei zusätzlichen Kosten, die nach Auftragsbestätigung auftreten und die sie nicht selbst verursacht hat, Preisanpassungen durchzuführen. Der AG ist über die Mehrkosten umgehend zu informieren.
2. Personenzahl
Die abschließende Personenanzahl sollte möglichst 8 Tage vor Veranstaltungstermin vorliegen. Bis 3 Tage vorher kann die Personenanzahl in Abstimmung mit der AN noch angepasst werden. Der AN behält sich das Recht vor, bei deutlicher Reduzierung der Personalanzahl, den ggf. bereits entstandenen Aufwand auf Basis des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen.
3. Preise und Rechnung
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des AG.
Die Daten für die Rechnungsstellung sind vor der Veranstaltung vollständig anzugeben. Rechnungen sind nach Erhalt sofort zu begleichen. Ein Zahlungsziel wird nicht eingeräumt. Die Zahlung hat als Überweisung zu erfolgen.
4. Serviceleistungen
Der Angebotspreis ist inklusive Anlieferung und Abholung jedoch in der Regel exklusive z.B. Geschirr, Tische, Wäsche, Bistrotische sowie Servicepersonal. Diese werden gesondert berechnet Sonderregelungen sind im Vorfeld zu klären und bedürfen der Schriftform. Bei einem Auftragswert unter 200 € behalten wir uns das Recht vor, eine zeitabhängige Lieferpauschale in Betracht zu ziehen. Bei Selbstabholung der Bestellung werden 10 % Rabatt gewährt. Entsprechendes Geschirr ist in diesem Angebot nicht enthalten und wird, sofern benötigt, extra berechnet. Die Rückgabe hat am nächsten Werktag oder nach Absprache zu erfolgen. Bei Schwund oder Bruch von mitgeliefertem Geschirr und Equipment wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Ergänzende, rechnungsrelevante Leistungen erfolgen nach individueller Absprache. Der AN ist berechtigt, zur Erfüllung von Verpflichtungen Unteraufträge zu vergeben. Dem Kunden steht kein Weisungsrecht gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen zu.
5. Equipment - Verleih
Für zusätzlich benötigtes Geschirr werden Leihgebühren erhoben. Sämtliches Geschirr und Equipment wird ungereinigt zurückgenommen. Bestecke und Geschirr sowie Gläser sind in die zur Verfügung gestellten Transportkisten zu verpacken. Für die Entsorgung von Speiseresten und anderen Müll hat der AG selbst Sorge zu tragen. Gegen Kostenerstattung übernimmt der AN auch die Entsorgung der Speisereste. Der AG trägt die Verantwortung der gemieteten Gegenstände von der Übernahme bis zur Rücknahme. Sämtliche durch den AN überlassenen Materialien und Equipment stehen und bleiben im alleinigen Eigentum des AN. Die Überlassung erfolgt nur leih- bzw. mietweise. Hiervon ausgenommen sind die durch den AN gelieferten Speisen und Getränke. Nach Rückgabe leih- oder mietweise überlassener Materialien und Equipment behält sich der AN eine Überprüfung derselben auf Verlust und Beschädigung vor. Fehlende oder beschädigte Gegenstände bzw. Bruch werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
6. Räumlichkeiten
Räumlichkeiten, die in der Verwaltung des AN liegen, können für Veranstaltungen, Events inkl. und exkl. gastronomischer Versorgung gemietet werden. Die Servicepauschale der Vermietung ist abhängig von der beim AN beauftragten Dienstleistung. Die Räume sind bis zum nächsten Tag 7:00 Uhr in vorgefundener Weise wieder zu übergeben. Die Anmietung ist in der Regel nur außerhalb der täglichen Öffnungszeiten (bei den öffentlichen Gasträumen) möglich. Sonderregelungen sind nur in Absprache möglich.
7. Stornierung
Bei Stornierung 3 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungstermin, ohne dass der AN dies zu verantworten hat, erlauben wir uns, den bereits entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Bei Stornierung am Tag der Veranstaltung erlauben wir uns, den gesamten Auftragswert, mind. jedoch den entstandenen Aufwand, in Rechnung zu stellen.
8. Höhere Gewalt
Für unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt, die zu einer Verzögerung oder einem Ausfall der vereinbarten Leistung führen, kann der AN nicht haftbar gemacht werden.
9. Datenschutz
Der AN verpflichtet sich, im Rahmen der Vertragsabwicklung die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten, um hinreichenden Schutz und Sicherheit der Daten des Auftraggebers zu erreichen.
10. Gerichtsstand
Der im Handelsregister eingetragene Sitz des AN gilt als vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Für alle zwischen dem AN und dem AG geschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.